Wann Schufaeintrag?
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Einen Schufaeintrag bekommt jede Person, die Schulden hat und diese nicht abträgt.
Erst einmal bekommt der Kunde mindestens 3 Mahnungen, wenn er darauf nicht reagiert, wird ein Inkasso-Büro eingeschaltet.
Nun hat der Kunde auch hier wieder die Chance, seine Schulden abzutragen. Manchmal kann man sich auf Raten-Zahlungen einigen, manchmal wird aber der volle Betrag verlangt. Wenn der Schuldner auch bei dem Inkasso-Büro nicht reagiert um seine Schuld abzutragen, wird der nächste Schritt eingeleitet.
Nun kommt der Gerichtsvollzieher in die Wohnung oder das Haus des Schuldners. Von diesem bekommt er seine letzte Chance sich gütig zu einigen. Auch hier kann man sich noch auf Ratenzahlungen einigen. Wenn man den Gerichtsvollzieher nicht zahlen kann, schaut er erst einmal, ob er etwas aus der Wohnung pfänden kann.
Sollte dies nicht möglich sein, kommt es zu einer eidesstaatlichen Versicherung. In dieser muss man dem Gerichtsvollzieher persönlich und schriftlich mitteilen, dass man im Moment nicht zahlungsfähig ist. Mit der Unterschrift dieses Schriftstückes befindet man sich dann nun negativ in der Schufa.