SCHUFA-Eintrag löschen
Sonntag, März 16th, 2008Deprecated: Function split() is deprecated in /www/htdocs/w00e95e3/schufaeintrag-infos/wp-content/plugins/adsense-manager/adsense-manager.php on line 138
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Die SCHUFA ist verpflichtet, Einträge nach einer festgelegten Zeit wieder zu entfernen. Einige Bespiele: Informationen über Anfragen , also zum Beispiel ein Girokonto zu eröffnen, müssen nach 12 Monaten gelöscht werden. Informationen über Kredite bleiben solange gespeichert, bis das dritte Kalenderjahr nach Rückzahlung versrichen ist. Dagegen müssen Bürgschaften sofort nach der Tilgung aus der Datenbank entfernt werden.
Lösen Sie Ihr Giro-oder Kreditkartenkonto auf, ist die SHUFA verpflichtet, die Daten sofort zu entfernen. Sie sollte jedoch auf Nummer sicher gehen und kontrollieren, ob es Sie betreffende Einträge gibt. Sie können von der SCHUFA Auskunft verlangen. Die SCHUFA muss Ihnen Auskuft erteilen.
Solten Sie feststellen, dass falsche Einträge vorhanden sind, sollten Sie die SCHUFA schriftlich darauf hinweisen und eine Löschung fordern. Sollten Ihnen durch den falschen Eintrag finanzielle Nachteile entstehen, sollten Sie auch nicht auf ein Einschreiben verzichten. Zwar reagiert die SCHUFA in den meisten Fällen schnell, wenn Sie nachweisen, dass der Eintrag nicht korrekt ist. Sollte es aber zu einer Weigerung kommen, hilft im Extremfall wohl nur der Anwalt.